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   KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10   

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https://dejure.org/2010,19137
KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10 (https://dejure.org/2010,19137)
KG, Entscheidung vom 06.10.2010 - 12 U 24/10 (https://dejure.org/2010,19137)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 12 U 24/10 (https://dejure.org/2010,19137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 3 StVG, § 3 Abs 1 S 1 StVO, § 3 Abs 1 S 4 StVO, § 9 Abs 5 StVO
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Abbieger und einem eine scharfe Kurve Durchfahrenden auf einem Werksgelände

  • verkehrslexikon.de

    Zum öffentlichen Straßenverkehr auf Gewerbegelände, zur Geschwindigkeit auf Firmengelände und zur Haftung des in ein Grundstück Abbiegenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Betriebsgelände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Betriebsgelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 59 O 183/08
  • KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Das Landgericht ist dabei von dem richtigen Grundsatz ausgegangen, dass im Rahmen dieser Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 StVO neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände berücksichtigt werden dürfen, die auch ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH, VersR 1967, 132 f; Senat, NZV 2003, 182; NZV 2002, 230).

    Denn es entspricht ständiger Rechtssprechung beider Verkehrszivilsenate des Kammergerichts, dass bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück eine Mithaftung des Unfallgegners nur bei dessen nachgewiesenem Verschulden in Betracht kommt, nicht aber allein aufgrund der Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Kfz (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09, Juris-Tz. 22; NZV 2003, 182, 183; KG (22. ZS), Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96, Juris-Tz. 24).

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Das Landgericht ist dabei von dem richtigen Grundsatz ausgegangen, dass im Rahmen dieser Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 StVO neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände berücksichtigt werden dürfen, die auch ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH, VersR 1967, 132 f; Senat, NZV 2003, 182; NZV 2002, 230).

    Ebenso wenig muss er in seine Überlegungen einbeziehen, dass ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer sich mit einem Fahrzeug verkehrswidrig auf ihn zubewegen könnte (Senat, NZV 2002, 230, 231).

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Ein Verkehrsraum ist nämlich öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (BGH, NJW 2004, 1965).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i. S. v. § 276 BGB hinaus (BGH, NZV 2005, 305).
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Denn es entspricht ständiger Rechtssprechung beider Verkehrszivilsenate des Kammergerichts, dass bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück eine Mithaftung des Unfallgegners nur bei dessen nachgewiesenem Verschulden in Betracht kommt, nicht aber allein aufgrund der Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Kfz (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09, Juris-Tz. 22; NZV 2003, 182, 183; KG (22. ZS), Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96, Juris-Tz. 24).
  • KG, 04.02.2002 - 12 U 111/01

    Haftungsverteilung bei Unfallschaden infolge Mißachtung der Vorfahrt

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Zwar erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Senats das Befahren eines Privatgeländes mit einer Vielzahl von Parkplätzen besondere Vorsicht, weil stets damit zu rechnen ist, das Fahrzeuge in Parkhäfen ein- und ausfahren und die Sicht durch parkende Fahrzeuge behindert ist, so dass ein Langsamfahren bei ständiger Bremsbereitschaft geboten ist (Senat, NZV 2003, 381, 382; DAR 1988, 271, 272).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Das Landgericht ist dabei von dem richtigen Grundsatz ausgegangen, dass im Rahmen dieser Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 StVO neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände berücksichtigt werden dürfen, die auch ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH, VersR 1967, 132 f; Senat, NZV 2003, 182; NZV 2002, 230).
  • KG, 05.01.1998 - 22 U 7353/96

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in ein Grundstück durch eine Lücke

    Auszug aus KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10
    Denn es entspricht ständiger Rechtssprechung beider Verkehrszivilsenate des Kammergerichts, dass bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück eine Mithaftung des Unfallgegners nur bei dessen nachgewiesenem Verschulden in Betracht kommt, nicht aber allein aufgrund der Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Kfz (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09, Juris-Tz. 22; NZV 2003, 182, 183; KG (22. ZS), Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96, Juris-Tz. 24).
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